Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutsches Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.
Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen.
Hinweise:
Wenn Ihr bisheriger Reisepass nicht mehr gültig ist, er gestohlen wurde oder sie ihn verloren haben, beantragen Sie einen neuen Reisepass. Dann kommt es zu einem Ausweiswechsel.
Im Freistaat Bayern sind die Gemeinden zuständig. Bei mehreren Wohnungen ist auf die Gemeinde, in welcher die Hauptwohnung liegt, zuständig.
Derzeit ist noch keine Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte kommen Sie während der Öffnungszeiten im Rathaus / Einwohnermeldeamt vorbei.
Kontaktdaten Meldeamt Kaufering:
Telefon: 08191 664114
E-Mail: ewo@kaufering.de
Ausland:
Für Passangelegenheiten im Ausland ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörde.
Bei Personen unter 16 Jahren:
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Meldeamt abholen können.
Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei dem Passproduzenten ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo.-Fr., ohne Feiertage) im Meldeamt abholbereit vor. Für diesen Service wird ein Zuschlag erhoben.
Kann Ihr Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird.
Ein vorläufiger Reisepass, ohne Chip und längstens 12 Monate gültig, wird nur ausgestellt, wenn Sie sofort ein Reisedokument benötigen.
Das Einwohnermeldeamt Kaufering informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
Sie müssen Ihren Reisepass im Einwohnermeldamt persönlich abholen. Sie können aber auch eine andere Person für die Abholung schriftlich bevollmächtigen.
Bitte zur Abholung im Einwohnermeldeamt Kaufering mitbringen:
Ihren alten Reisepass können Sie behalten, wenn Sie das möchten. Geben Sie diesen Wunsch bei der Abholung Ihres neuen Reisepasses im Meldeamt Kaufering an. Ihr Reisepass wird dann entwertet und Sie können ihn als Andenken mitnehmen.
Ihr Antrag für Reisepass online wird an die Bundesdruckerei in Berlin übermittelt. Ob Ihr Pass noch in Bearbeitung ist oder bereits zur Abholung vorliegt, erfahren Sie über diese Statusabfrage.
Bei der Beantragung des Ausweisdokuments wurde Ihnen ein Begleitschreiben ausgehändigt. Auf diesem Schreiben ist die Nummer Ihres Ausweisdokuments angegeben. Wenn Sie diese Nummer eingeben, können Sie die Abfrage nach Ihrem Ausweis starten. Eine gesonderte Registrierung ist nicht notwendig.
Diese Abfrage ist kostenlos.
Person ab 24 Jahren | 70 Euro (10 Jahre gültig) |
Person unter 24 Jahren | 37,50 Euro (6 Jahre gültig) |
vorläufiger Reisepass | 26 Euro (höchstens 3 Monate gültig) |
Änderung eines Passes/vorläufigen Passes | 6 Euro |
Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass | 32 Euro |
Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten |
22 Euro |
Eintragung des neuen Wohnorts in den Reisepass | gebührenfrei |
Verlustmeldung | gebührenfrei |
Verdoppelung der Gebühren bei:
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer über das aufgedruckte Ablaufdatum hinaus ist nicht möglich.
Zum 01.11.2010 wurde der neue elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt.
Wesentliche Neuerung ist neben der Aufnahme biometrischer Merkmale (Foto) die Einführung des elektronischen Identitätsnachweises, der sog. eID-Funktion bzw. Online-Ausweisfunktion. Zudem ist der neue Personalausweis für die Nutzung einer Signatur- und Unterschriftsfunktion vorbereitet.
Ab 02.08.2021 werden im Chip des Personalausweises zusätzlich zu dem Lichtbild zwei Fingerabdrücke der Ausweisinhaberin bzw. des Ausweisinhabers gespeichert. Das bisherige Wahlrecht in Bezug auf die Aufnahme der Fingerabdrücke entfällt. Die Fingerabdruckdaten werden ausschließlich für die Speicherung im Chip aufgenommen. Sie werden spätestens bei Abholung des Ausweises beim Ausweishersteller und bei der Personalausweisbehörde gelöscht. Deutschland setzt mit der verpflichtenden Abnahme der Fingerabdrücke die Verordnung 2019/1157 der Europäischen Union um.
Seit 15.07.2017 ist mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises die eID-Funktion bei jedem Ausweis automatisch und dauerhaft eingeschaltet. Siehe Informationsbroschüre des Bundesministeriums des Inneren
Das "Smart-eID-Gesetz" trat in seinen wesentlichen Teilen zum 01.09.2021 in Kraft. Die Smart-eID ergänzt die bestehenden Nutzungsmöglichkeiten für den Online-Ausweis mit Kartenlesegerät oder Smartphone um eine dritte Nutzungsmöglichkeit, der Identifizierung allein mit dem Smartphone nach einmaliger Speicherung der Daten aus dem Online-Ausweis auf dem Smartphone.
Allerdings ersetzt die Smart-eID den Personalausweis nicht bei Personenkontrollen, z. B. an Grenzen. Hier wird nach wie vor die Personalausweis-Karte benötigt.
Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen.
Die Ausweispflicht kann auch durch den Besitz und die Vorlage eines gültigen Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses erfüllt werden. Nicht dazu geeignet sind Ausweisdokumente anderer Staaten.
Wenn Ihr bisheriger Personalausweis mit Online-Ausweis nicht mehr gültig ist, er gestohlen wurde oder sie ihn verloren haben, beantragen Sie einen neuen Personalausweis. Dann kommt es zu einem Ausweiswechsel.
Im Freistaat Bayern sind die Gemeinden zuständig. Bei mehreren Wohnungen ist auf die Gemeinde, in welcher die Hauptwohnung liegt, zuständig.
Derzeit ist noch keine Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte kommen Sie während der Öffnungszeiten im Rathaus / Einwohnermeldeamt vorbei.
Kontaktdaten Meldeamt Kaufering:
Telefon: 08191 664114
E-Mail: ewo@kaufering.de
Ausland:
Ab 01.01.2013 ist für Personalausweisangelegenheiten im Ausland das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen die zuständige Personalausweisbehörde.
Bei Personen unter 16 Jahren:
Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.
Vor Abholung Ihres Personalausweises erhalten Sie vom Ausweishersteller, der Bundesdruckerei GmbH, per Post einen PIN-Brief mit einer PIN (Geheimnummer), einer PUK (Entsperrnummer) und einem Sperrkennwort. Hierin werden diese Nummern und das Sperrkennwort näher erläutert.
PIN-Briefe werden nur an antragstellende Personen versandt, die älter als 15 Jahre und neun Monate sind. Wenn die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 16 Jahre alt ist, schaltet der Ausweishersteller die eID-Funktion aus.
Sie müssen Ihren Personalausweis im Einwohnermeldamt persönlich abholen. Sie können aber auch eine andere Person für die Abholung schriftlich bevollmächtigen.
Bitte zur Abholung im Einwohnermeldeamt Kaufering mitbringen:
Ihren alten Personalausweis können Sie behalten, wenn Sie das möchten. Geben Sie diesen Wunsch bei der Abholung Ihres neuen Personalausweises im Meldeamt Kaufering an. Ihr Personalausweis wird dann entwertet und Sie können ihn als Andenken mitnehmen.
Anträge für Personalausweise werden an die Bundesdruckerei in Berlin übermittelt. Ob Ihr Ausweis noch in Bearbeitung ist oder bereits zur Abholung vorliegt, erfahren Sie über diese Statusabfrage.
Bei der Beantragung des Ausweisdokuments wurde Ihnen ein Begleitschreiben ausgehändigt. Auf diesem Schreiben ist die Nummer Ihres Ausweisdokuments angegeben. Wenn Sie diese Nummer eingeben, können Sie die Abfrage nach Ihrem Ausweis starten. Eine gesonderte Registrierung ist nicht notwendig.
Diese Abfrage ist kostenlos.
Person ab 24 Jahren | 37 Euro (10 Jahre gültig) |
Person unter 24 Jahren | 22,80 Euro (6 Jahre gültig) |
Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige | Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich |
vorläufiger Personalausweis | 10 Euro (höchstens 3 Monate gültig) |
Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes | zusätzlich 13,00 Euro |
Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland | zusätzlich 30,00 Euro |
erstmaliges Setzen der PIN | gebührenfrei |
nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
ändern der PIN (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
ändern der Anschrift bei Wohnortwechsel (Umzug) | gebührenfrei |
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer über das aufgedruckte Ablaufdatum hinaus ist nicht möglich.
Frau Sophia Häckl
Einwohnermeldeamt
Markt Kaufering
Pfälzer Str. 1
86916 Kaufering
Zi.Nr. E 1 / Rathaus, Erdgeschoss
Telefon: 0 81 91 / 664 - 114
E-Mail: ewo@kaufering.de
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Montag Nachmittag: 14.00 - 18.00 Uhr
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