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Hauswasseranschluss

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Hinweise über den Wasserhausanschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung gemäß Wasserabgabesatzung (WAS) der Gemeinde Kaufering vom 12.10.1999

Sehr geehrte Bauherren,

die Trinkwasserversorgung der Marktgemeinde Kaufering erfolgt durch die Kommunalwerke Kaufering. Damit Ihr Bauvorhaben zukünftig mit Trinkwasser versorgt werden kann, möchten wir Sie bitten, sich die nachfolgenden Punkte aufmerksam durchzulesen.

  1. Was muss bei einem Trinkwasseranschluss beachtet werden?
    Für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung gilt die jeweils gültige Satzung Wasserabgabesatzung (WAS) sowie die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS/WAS) des Markt Kaufering. Diese Satzungen können unter www.kaufering.de eingesehen werden oder direkt bei den Kommunalwerken in der Bayernstraße 9a in Kaufering. Der Trinkwasseranschluss beginnt an der Hauptversorgungsleitung und verläuft in der Regel vom öffentlichen Grund in das anzuschließende Grundstück zur Wasserzähleranlage.Der Trinkwasserhausanschluss wird von den Kommunalwerken erstellt und muss beantragt werden.
     
  2. Wie ist der Antrag einzureichen?
    Der Antrag (Wasserhausanschluss) ist vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Planungsunterlagen wie amtlicher Lageplan, Kellergrundriss bzw. Grundriss des Hausanschlussraumes bei den Kommunalwerken einzureichen. Sollte Ihr Gebäude keinen Keller aufweisen, wird der Hausanschluss im Erdgeschoss an einer dafür vorgesehenen Stelle eingeplant. Den konkreten Verlauf der Hausanschlussleitung legen die Kommunalwerke Kaufering fest.
    Grundsätzlich ist die Anschlussleitung geradlinig, rechtwinklig zur Grundstücksgrenze und auf kürzestem Wege zum Gebäude einzuführen. Für den Hausanschluss können individuelle Wünsche des Bauherren berücksichtigt werden. Auf Wunsch ist ein Termin vor Ort in Abstimmung gerne möglich. Der Antrag zum Wasserhausanschluss liegt diesem Schreiben bei oder ist unter www.kaufering.de einzusehen.
     
  3. Wo beginnt der Trinkwasseranschluss?
    Der Trinkwasseranschluss beginnt am öffentlichen Verteilungsnetz und geht bis zum Eingangs Absperrhahn der Wasserzähleranlage. Danach beginnt die Kundenanlage (siehe Bild, 8. Schema Wasserhausanschluss).
     
  4. Welche Kosten entstehen für einen Trinkwasseranschluss?
    Die Kosten für den Trinkwasseranschluss werden aufgeteilt. Die anfallenden Kosten im öffentlichen Bereich gehen zu Lasten der Kommunalwerke, die im privaten Bereich zu Lasten des Anschlussnehmers (Antragstellers). Die Kosten im privaten Bereich werden nach tatsächlichen Aufwand und Material berechnet. Nach Fertigstellung geht der Trinkwasseranschluss von der Grundstücksgrenze bis zur Wasserzähleranlage in das Eigentum des Kunden über. Der Wasserzähler bleibt Eigentum der Kommunalwerke Kaufering.
     
  5. Kann die Hausinstallation in Eigenleistung erbracht werden?
    NEIN! Die Wasserzähleranlage wird ausschließlich von Mitarbeitern der Kommunalwerke Kaufering bzw. dafür zugelassene Installationsunternehmen montiert. Die sich daran anschließende Wasserinstallation darf nur durch ein zugelassenes Installationsunternehmen erstellt werden. Im Installateur-Verzeichnis der Kommunalwerke, können diese Unternehmen eingesehen werden. Neben den dort aufgeführten Unternehmen können selbstverständlich alle anderen Firmen, die ihre Qualifikation für Trinkwasserinstallationen nachweisen oder Zulassungen bei anderen Versorgungsbetrieben haben, in unserem Versorgungsgebiet tätig sein.
     
  6. Kann bereits während der Bauzeit Wasser bezogen werden?
    Liegt bereits ein Trinkwasseranschluss vor, kann ein Bauwasserzähler beantragt werden. Dieser Antrag ist ausgefüllt bei den Kommunalwerken Kaufering einzureichen. Sollte kein Anschluss vorliegen kann auch über einen Hydrant Bauwasser bezogen werden. Hierfür werden von den Kommunalwerken Kaufering Standrohre zur Verfügung gestellt. Die Anträge (Bauwasserzähler & Standrohr) liegen diesem Schreiben bei oder unter www.kaufering.de einzusehen.
     
  7. Technische Regeln
    Errichtungs-, Änderungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Trinkwasserinstallation dürfen nur durch die Kommunalwerke oder die zugelassenen Installationsunternehmen ausgeführt werden (§ 11 WAS). Dies gewährleistet, dass für die Trinkwasserinstallation alle wichtigen technischen Regeln, insbesondere die DIN/EN-Normen sowie DVGW-Regelwerke eingehalten werden.
     
  8. Wichtiger Hinweis zur Erdung
    Durch die Anwendung modernerer, korrosionsbeständiger und isolierender Rohrmaterialien bei der Herstellung bzw. Auswechslung der Trinkwasseranschlussleitungen verliert das Wasserrohrnetz seine Erdungswirkung. Seit dem 1. Oktober 1990 ist die Nutzung der Wasserleitungen als Erde nicht mehr zulässig. Werden im Rahmen von Umbauten, Schadensbehebungen und Erneuerungen die stromleitenden Wasserleitungen durch Kunststoffrohre ersetzt, so wird eine vorhandene direkte Erdung der elektrischen Anlagen unterbrochen. Es ist erforderlich, dass Sie bereits vor einer Auswechslung der Leitung einen befugten Fachmann (Elektrofirma) mit der Überprüfung und erforderlichenfalls Herstellung einer geeigneten
    Schutzmaßnahme beauftragen.
     
  9. Was ist bei Eigengewinnungsanlagen (Regenwasser & Brunnenwasser) zu beachten?
    Die Errichtung und der Betrieb von Eigengewinnungsanlagen (Regenwassernutzung und Brunnenanlagen) sind den Kommunalwerken anzuzeigen (§ 7 Abs. 4 und § 11 Abs. 1 der Wasserabgabensatzung).

 

Trinkwasser-Hausinstallation überprüfen lassen!

Sehr geehrte Anschlussnehmer des Wasserwerkes Markt Kaufering,

die Kommunalwerke Kaufering bitten alle Hauseigentümer, Ihre Trinkwasserhausinstallation im Bereich des Wasserzählers von einem zugelassenen Installationsbetrieb überprüfen zu lassen.

Der Grund hierfür liegt an einem kürzlich geschehenden Unfall, wodurch ein Mitarbeiter der Kommunalwerke Kaufering beim Ausbau eines Wasserzählers an einer nicht fachgerechten, unter Strom stehenden Hausinstallation einen Stromschlag bekam. Diese Anlage entsprach nicht mehr den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, sprich der DIN EN 1717.

Im Zuge des Wasserzähleraustausches können wir Ihnen nähere Informationen zu einer DIN gerechten Hausinstallation bereitstellen.

Wichtiger Hinweis zur Erdung der Hausinstallation über die Wasserleitung!

Seit dem 1.1.1970 ist die Nutzung der Wasserleitungen als Erde nicht mehr zulässig. Altanlagen vor 1970 dürfen ab dem 1.10.1990 das öffentliche Wasserrohrnetz als Erde nicht mehr benutzen und müssen umgerüstet werden. Es ist erforderlich, dass Sie einen befugten Fachmann (Elektrofirma) mit der Überprüfung und erforderlichenfalls Herstellung einer geeigneten Schutzmaßnahme beauftragen.

 

RICHTIG: Dieses Bild zeigt eine fachgerechte Trinkwasserinstallation im Keller des Kunden. Stand nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik. Dieses Bild zeigt die Baumaßnahme Kolpingstraße 7.

veralteter Wasserhausanschluss in einem Altbau

FALSCH: Dieses Bild zeigt einen Wasserhausanschluss eines Altbaus. Bei dieser Anlage fehlen der Wasserzählerbügel sowie der Potentialausgleich. Dadurch können beim Wasserzählerwechsel Berührungsströme auftreten. Dies bedeutet Lebensgefahr für  Monteure und Hausbewohner.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Personal des Wasserwerkes Kaufering gerne zur Verfügung.


 

Ansprechpartner:

Sebastian Filipp
Wassermeister

Kommunalwerke Kaufering
Wasserwerk

Telefon: 0 81 91 / 664 - 440
Telefax: 0 81 91 / 664 - 5440
E-Mail: wasserwerk@kaufering.de


Kontakt Kommunalwerke:

Kommunalwerke Kaufering
Eigenbetrieb des Marktes Kaufering
Bayernstr. 9a
86916 Kaufering
Telefon: 0 81 91 / 664 -410
Telefax: 0 81 91 / 664 - 5410
E-Mail:   kommunalwerke@kaufering.de 


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