Seit Inkrafttreten der BauGB-Novelle am 13.05.2017 ist die Öffentlichkeit im Rahmen des Beteiligungsverfahrens durch eine öffentliche Bekanntmachung und auch elektronisch, also über eine Webseite, zu informieren. Deshalb deshalb sowohl der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung als auch die auszulegenden Unterlagen hier auf der Webseite des Marktes Kaufering eingestellt.
Bitte klicken Sie auf die unten geschriebene Verlinkung, um zu den aktuellen Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung zu gelangen.
Der Marktgemeinderat Kaufering hat in der Sitzung am 08.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Jahnstraße Teil I“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 24.11.2023 ortüblich bekannt gemacht. Der Marktgemeinderat hat weiter in seiner öffentlichen Sitzung am 10.07.2024 den Entwurf des o.g. Bebauungsplanes gebilligt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB), sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen (§ 4 Abs. 2 BauGB). Das Plangebiet liegt südlich der Jahnstraße und wird im Westen und Osten von der Bestandsbebauung des Franz-Senn-Weges und der Ulrichstraße umgrenzt....
Amtliche Bekanntmachung vom 23.07.2024
Entwurf des Bebauungsplanes (Planteil)
Entwurf des Bebauungsplanes (Textteil)
(Stand 23.05.2024, 20:11 Uhr / Quelle: https://www.landkreis-landsberg.de/wirtschaft-bauen-verkehr/digitales-baugenehmigungsverfahren-ab-01062024/):
Der Landkreis Landsberg führt zum 01.06.2024 das digitale Baugenehmigungsverfahren (digiBG) ein. Ab dem 01.06.2024 haben Antragsteller die Möglichkeit, Anträge digital einzureichen.
Für die Antragstellung ist eine Authentifizierung mittels BayernID erforderlich.
Weitere Informationen zur Authentifizierung finden Sie unter https://id.bayernportal.de/de.
Ihre Ansprechpartner für das digitale Baugenehmigungsverfahren im Landratsamt Landsberg am Lech:
Frau Büschl oder Frau Winkler
Telefon: 08191/129-1438 oder -1433
E-Mail: digitalerbauantrag@lra-ll.bayern.de
Immer mehr bayerische Bauaufsichts- und Abgrabungsbehörden bieten den Digitalen Bauantrag an. Er ermöglicht die digitale Einreichung aller gängigen bauaufsichtlichen und abgrabungsaufsichtlichen Anträge und Anzeigen.
Für die digitale Einreichung stellen die teilnehmenden Bauaufsichts- und Abgrabungsbehörden digitale Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, zur Verfügung. Diese ersetzen (weitgehend) die bei Einreichung in Papierform zwingend zu verwendenden, öffentlich bekannt gemachten Formulare.
Bauvorlagen werden in den Online-Assistenten als Dateien im PDF-Format hochgeladen. Zur Vermeidung von Medienbrüchen entfallen bei den meisten Bauvorlagen zudem die sonst notwendigen Unterschriften. So können gerade großformatige Pläne direkt aus dem CAD-Programm extrahiert und eingereicht werden, statt diese wie bisher aufwändig auszuplotten und zu falten.
Mit der Aufnahme in die DBauV zum 01.06.2024 kommt es zu einer wichtigen Änderung im Verfahrensablauf. Für Verfahren, in denen das Landratsamt Landsberg die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abgrabungsanträge), tritt künftig ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung ein. Sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge dieser Art sind daher ab dem 01.06.2024 direkt beim Landratsamt Landsberg zu stellen.
Frau Claudia Endres
Nichttechnisches Bauamt
Markt Kaufering
Pfälzer Str. 1
86916 Kaufering
Zi.Nr. O 4 / Rathaus, Obergeschoss
Telefon: 0 81 91 / 664 - 102
E-Mail: baurecht@kaufering.de
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