weitere Amtliche Bekanntmachungen:
Vor dem Rathaus steht ein Schaukasten / amtliche Bekanntmachungstafel zur aktuellen Information und Einsichtnahme unserer Bürger.
Bitte beachten Sie:
Manche aktuelle Informationen werden ausschließlich in diesem Schaukasten öffentlich bekannt gemacht.
(1) 1Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an folgenden Gemeindetafeln bekanntgegeben wird:
Nr. 1: Rathaus Kaufering, Pfälzer Straße 1
Nr. 2: Brückenring Bushaltestelle
Nr. 3: Albert-Schweitzer-Straße (Fuggerplatz)
2Der Anschlag wird an den Gemeindetafeln erst angebracht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. 3Er wird frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. 4Es wird schriftlich festgehalten, wann der Anschlag angebracht und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.
Bekanntmachungen von Satzungen und Verordnungen des Marktes Kaufering
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass alle amtlichen Bekanntmachungen von Satzungen und Verordnungen des Marktes Kaufering ausschließlich durch Anschlag an den amtlichen Bekanntmachungstafeln veröffentlicht werden. Eine zusätzliche Veröffentlichung in der örtlichen Presse wird nicht durchgeführt.
Die Amtlichen Bekanntmachungstafeln befinden sich an folgenden Standorten:
Die folgenden Tafeln sind seit dem 15.07.2023 keine Amtlichen Bekanntmachungstafeln mehr:
Frau Bettina Bedrich
Frau Anja Wolf
Vorzimmer Bürgermeister
Markt Kaufering
Pfälzer Str. 1
86916 Kaufering
Zi.Nr. O 5 / Rathaus, Obergeschoss
Telefon: 0 81 91 / 664 - 111
E-Mail: vorzimmer@kaufering.de
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