Im Rahmen der Grundsteuerreform 2025 werden alle Bürger*innen, welche zum 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerinnen und (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern waren bzw. sind, zur Grundsteuererklärung verpflichtet.
Die Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit
vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022
elektronisch unter www.elster.de oder auf Papier einreichen. Bitte beachten Sie, dass eine Online-Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Die Vordrucke finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.
Grundsteuerreform - die neue Grundsteuer in Bayern
Flyer_Grundsteuerreform in Bayern
Im Laufe des Jahres sind folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig.
Bitte beachten Sie weitere, ggf. abweichende Fälligkeiten, die sich aus den Steuer-/Abgabenbescheiden ergeben können, die während des laufenden Jahres aufgrund von Änderungen erstellt wurden.
Einzugsermächtigung Markt Kaufering
Einzugsermächtigung Kommunalwerke
Frau Mona Döbler
Steueramt
Markt Kaufering
Pfälzer Str. 1
86916 Kaufering
Zi.Nr. E 4 / Rathaus, Erdgeschoss
Telefon: 0 81 91 / 664 - 122
E-Mail: steueramt@kaufering.de
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