Betroffene des Hochwassers in Bayern können bei der Beantragung von Fördermitteln für den Heizungstausch von Ausnahmeregelungen profitieren. Diese Sonderregeln gelten für die Mindestnutzungsdauer, den Klimageschwindigkeitsbonus und die Kumulierungsgrenze. Welche Förderung im konkreten Fall möglich ist, erfahren Betroffene in der kostenlosen Beratung der Verbraucherzentrale.
Mindestnutzungsdauer:
Häufig wurde durch das Hochwasser eine bereits geförderte Heizung beschädigt oder zerstört. Ist dies der Fall, können Eigentümer bereits vor Ablauf der Mindestnutzungsdauer einen Antrag für eine erneute Heizungsförderung stellen.
Klimageschwindigkeitsbonus:
Die KfW gewährt den Klimageschwindigkeitsbonus auch dann, wenn die Heizung beschädigt oder zerstört ist. Im Normalfall muss die Heizung noch intakt und funktionsfähig sein. Antragstellende müssen dazu in einer Erklärung versichern, dass die Heizung vor dem Hochwasser funktionstüchtig war.
Kumulierungsgrenze:
Eine Kombination der KfW-Förderungen mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist für Hochwasser-Betroffene bis zu 100 % der geförderten Investitionskosten möglich. Versicherungsleistungen und andere staatliche Hilfen werden dabei berücksichtigt.
Die Ausnahmeregelungen gelten unter anderem für die KfW-Programme „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)“ und „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)“.
Auch bei weiteren Fragen zum Heizungstausch oder zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.
Unter der kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 können Betroffene des Hochwassers eine kostenlose Vor-Ort-Beratung vereinbaren. Dabei sollten sie angeben, dass sie von der Flut betroffen sind; so werden sie bei der Terminvergabe bevorzugt berücksichtigt.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das bei Geschädigten des Hochwassers auch den sonst anfallenden Eigenanteil an der Beratung übernimmt.
Energieberatungstermine können auch bei der Energieagentur KLIMA³ der drei Landkreise Starnberg, Fürstenfeldbruck und Landsberg am Lech unter der Telefonnummer 08193 31239-11 gebucht werden.
Noch freie Beratungstermine im Juli
Für die Beratungen am 11. Juli in Herrsching, am 15. Juli in Kaufering, am 19. Juli in Türkenfeld und am 25. Juli in Landsberg sind noch Termine frei.
Weitere Informationen gibt es unter www.klimahochdrei.bayern.
Julia Hosan
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
KLIMA³ - Klima- und Energieagentur der Landkreise Starnberg, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech
Zankenhausener Str. 3
82299 Türkenfeld
E-Mail: presse@klimahochdrei.bayern
Tel.: 08193 31239-12
Ein großer Teil der CO2 Emissionen geht auf das Konto der Heizung. Das am Jahresbeginn in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) will das Heizen mit fossilen Energieträgern deshalb schrittweise durch erneuerbare Energien ersetzen, um das Heizen klimafreundlicher zu machen.
Die Wärmepumpe gilt als die Heiztechnologie der Zukunft. Sie wird nicht nur in den meisten Neubauprojekten eingebaut, sondern ist auch für sehr viele Bestandsgebäude eine klimafreundliche Lösung.
Je besser der Wärmeschutz des Gebäudes ist, desto effektiver arbeitet die Wärmepumpe. Aber auch für Häuser, die nicht vollständig saniert sind, sind Wärmepumpen sinnvoll, das zeigen u. a. Feldtests des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE. Oft reichen schon kleinere Dämmmaßnahmen aus, wie beispielsweise die Dämmung der obersten Geschoss- oder Kellerdecke, der Austausch einzelner Fenster bzw. Terrassentüren und eine gute Dämmung der Heizkörpernischen. Viele ältere Häuser können so mit einer maximalen Heizungsvorlauftemperatur von weniger als 55 Grad Celsius ausreichend beheizt werden, was als kritische Grenze für den wirtschaftlichen Wärmepumpen-Einsatz gilt.
Die Wärmepumpe funktioniert wie ein Kühlschrank – nur andersherum. Sie befördert Wärme aus der Außenluft, dem Grundwasser oder dem Erdreich ins Haus hinein. Wie bei einem Kühlschrank ist auch hier ein Kältemittel in einem Rohrsystem das Transportmittel. Dieses wird im Kreislauf verdichtet, bei Abgabe der Wärme wird das Mittel wieder entspannt. Für diese Verdichtung braucht eine elektrische Wärmepumpe Strom.
Wird im Haus mehr Wärme benötigt, als die Wärmepumpe aktuell fördern kann, springt in der Regel ein Zusatz-Heizstab ein. Dieser erwärmt das Wasser im Heizkreislauf elektrisch. In der Regel ist das allerdings nur selten der Fall.
Wärmepumpen werden vom Bund über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Der Antrag muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Übernommen werden 30 Prozent der Kosten, allerdings nur für eine Summe von bis zu 30 000 Euro. Zu dieser Grundförderung kommen fünf Prozent Effizienzbonus für alle Anlagen, die Grund- und Abwasser oder das Erdreich als Wärmequelle nutzen oder ein klimaschonendes Kältemittel verwenden. Weitere 20 Prozent Förderung gibt es, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: wenn der Eigentümer das Haus selbst bewohnt, wenn die Wärmepumpe einen Ölkessel (unabhängig vom Alter) oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt und wenn der Heizungstausch bis Ende 2028 erfolgt. Und schließlich gewährt der Staat selbstnutzenden Eigentümern mit einem zu versteuernden Einkommen von unter 40 000 Euro einen zusätzlichen Bonus von 30 Prozent. Die einzelnen Bausteine können kombiniert werden, wobei die Förderquote insgesamt auf 70 Prozent gedeckelt ist.
Fragen zu Heizungstausch und Sanierung können an die Energieagentur gerichtet werden: 08193 31239-11 oder www.klimahochdrei.bayern.
Kontakt für Presseanfragen:
Julia Hosan, presse@klimahochdrei.bayern Tel 08193-31239-12
KLIMA³ - Klima- und Energieagentur der Landkreise Starnberg, Fürstenfeldbruck und Landsberg am Lech gGmbH.
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Hauseigentümer können jetzt von den neuen Fördersätzen profitieren. Unterstützt wird der Austausch alter, fossiler Heizungen mit Zuschüssen von bis zu 70 Prozent. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern hilft bei der Entscheidung. ...
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Wie können Heizungstausch und energetische Sanierung in Mehrparteienhäusern gelingen und welche gesetzlichen Vorgaben gilt es zu beachten? Um diese Fragen ging es beim Vortrag der KLIMA³ Energieagentur in Kaufering, zu dem knapp zwei Dutzend Vertreter von Hausverwaltungen, Vermieter und Einfamilienhaus-Besitzer gekommen waren. Kauferings Bürgermeister Thomas Salzberger begrüßte die Anwesenden. ...
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