Es gelten neue Corona Regelungen ab Ostermontag 05.04.2021
Unser Rathaus-Service-Portal ermöglicht es Ihnen, einen Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses (früher Kinderausweis) auch außerhalb unserer Öffnungszeiten zu erstellen und auszudrucken. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass die Unterschrift des zweiten Elternteils auf der Zustimmungserklärung vorab geleistet werden kann. Das erspart Ihnen unter Umständen einen zweiten Gang zum Rathaus.
Es müssen
des Kindes sowie beider Elternteile eingetragen werden. Es wird ein PDF-Formular erstellt, welches ausgedruckt und von beiden Elternteilen bzw. Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss.
Der unterschriebene Antrag ist dann von einem Erziehungsberechtigten im Rathaus vorzulegen.
Neben dem unterschriebenen Antrag sind noch folgende Unterlagen mitzubringen:
Bitte berücksichtigen Sie, dass der Kinderreisepass für Reisen in bestimmte Länder nicht ausreichend ist.
Falls das Kind bereits unterschreiben kann, muss es bei der Beantragung anwesend sein. Vorgesehen ist eine Unterschrift jedoch erst ab dem vollendeten 10. Lebensjahr.
Bitte beachten Sie, dass ein biometrisches Lichtbild des Kindes unabhänging vom Alter zwingend erforderlich ist.
Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 € und ist in bar im Einwohnermeldeamt zu entrichten, wenn Sie den Antrag in unserem Rathaus vorlegen.
Der Kinderreisepass gilt generell bis zum 12. Lebensjahr, eine Aktualisierung mit einem neuen biometrischen Lichtbild bzw. eine Verlängerung ist während der Gültigkeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 6,00 € möglich.
Frau Doris Mayr-Nicotra
Einwohnermeldeamt
Markt Kaufering
Pfälzer Str. 1
86916 Kaufering
Zi.Nr. E 1 / Rathaus, Erdgeschoss
Telefon: 0 81 91 / 664 - 114
E-Mail: ewo@kaufering.de
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Montag Nachmittag: 14.00 - 18.00 Uhr
© Markt Kaufering | Programmierung und Design mit bei www.appteam.org