Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein "gewerberechtliches Führungszeugnis". Es enthält Hinweise, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Die Auskunft wird zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit, genehmigt wird.
Mit diesem Online-Antrag können Sie bei Vorliegen eines besonderen Grundes (z. B. Krankheit) eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
Es müssen
eingegeben werden.
Außerdem muss der Verhinderungsgrund und der Zweck der Ausstellung angegeben werden. Liegt kein Grund vor, so ist die Antragstellung nur persönlich im Einwohnermeldeamt Kaufering vorzunehmen.
Bringen Sie zur Antragstellung Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit.
Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 € und wird mittels Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.
Frau Christina Siemann
Einwohnermeldeamt
Markt Kaufering
Pfälzer Str. 1
86916 Kaufering
Zi.Nr. E 1 / Rathaus, Erdgeschoss
Telefon: 0 81 91 / 664 - 114
E-Mail: ewo@kaufering.de
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Montag Nachmittag: 14.00 - 18.00 Uhr
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