+++ BITTE BEACHTEN: Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl und den Bürgerentscheid können erst ab Montag, den 10.02.2025 abgeholt bzw. verschickt werden. +++
Der Gesetzgeber erlaubt die Weitergabe von personenbezogenen Daten für Auskunftszwecke an Dritte. Er gibt Ihnen aber auch die Möglichkeit, dieser Weitergabe für bestimmte Auskunftsarten zu widersprechen. Hinsichtlich der Weitergabe von Daten an Auskunftssuchende im Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft ist dies jedoch auf Internetauskünfte beschränkt, soweit nicht die Voraussetzungen für eine allgemeine Auskunftssperre bestehen.
Für folgendende Auskunftsarten kann ohne weitere Angaben von Gründen eine Übermittlungssperre beantragt werden:
Der Widerspruch ist unbefristet bzw. bis auf Widerruf gültig.
Es müssen
eingegeben werden.
Bei der Antragstellung wird ein PDF-Formular erstellt. Dieses müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit geeigneten Nachweisen im Rathaus einreichen.
Der Antrag einer Übermittlungssperre ist kostenlos.
Frau Christina Siemann
Einwohnermeldeamt
Markt Kaufering
Pfälzer Str. 1
86916 Kaufering
Zi.Nr. E 1 / Rathaus, Erdgeschoss
Telefon: 0 81 91 / 664 - 114
E-Mail: ewo@kaufering.de
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Montag Nachmittag: 14.00 - 18.00 Uhr
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