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Reisepass und Personalausweis

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REISEPASS

  • Allgemeines

    Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutsches Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.

    Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen.

    Hinweise:

    • Ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr werden zusätzlich Fingerabdrücke in den Chip des Reisepasses mit aufgenommen.
    • Es werden Ordens- und Künstlernamen wieder in den Reisepass mit aufgenommen.
    • Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten, zeitlich bedingten Einzelfällen auszustellen, wenn die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren (siehe auch unter "Bearbeitungsdauer") nicht (mehr) möglich ist.
    • Seit 01.03.2017 wird der Reisepass mit neuen Sicherheitsmerkmalen und Materialien ausgestellt. Die Sicherheitsmerkmale des neuen Reisepasses werden unter einer UV-Lampe sichtbar
    Der deutsche Reisepass

  • neuen Reisepass beantragen

    Wenn Ihr bisheriger Reisepass nicht mehr gültig ist, er gestohlen wurde oder sie ihn verloren haben, beantragen Sie einen neuen Reisepass. Dann kommt es zu einem Ausweiswechsel.


    Wo beantrage ich einen neuen Reisepass?

    Im Freistaat Bayern sind die Gemeinden zuständig. Bei mehreren Wohnungen ist auf die Gemeinde, in welcher die Hauptwohnung liegt, zuständig.
    Derzeit ist noch keine Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte kommen Sie während der Öffnungszeiten im Rathaus / Einwohnermeldeamt vorbei.

    Kontaktdaten Meldeamt Kaufering:
    Telefon: 08191 664114
    E-Mail: ewo@kaufering.de

    Ausland:
    Für Passangelegenheiten im Ausland ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörde.


    Welche Dokumente müssen im Meldeamt Ihrer Gemeinde persönlich vorgelegt werden?

    • gültiges Identitätsdokument (der alte Reisepass, wenn vorhanden, ansonsten der Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • ACHTUNG: Sollte noch kein Datenabgleich erfolgt sein (z.B. Erstaustellung durch Zuzug, usw. ), benötigen wir eine Personenstandsurkunde, um einen Datenabgleich vornehmen zu können. Das kann eine Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde sein. Auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch ist geeignet.
    • aktuelles biometrisches Lichtbild.

    Bei Personen unter 16 Jahren:

    • Antrag durch einen Erziehungsberechtigten.
    • Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten erforderlich.
    • bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis
    • Dürfen noch keinen Online-Ausweis nutzen.

    Wie lange dauert die Ausstellung?

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Meldeamt abholen können.

    Was ist ein Express-Pass?

    Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei dem Passproduzenten ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo.-Fr., ohne Feiertage) im Meldeamt abholbereit vor. Für diesen Service wird ein Zuschlag erhoben.

    Was ist ein vorläufiger Reisepass?

    Kann Ihr Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird.

    Ein vorläufiger Reisepass, ohne Chip und längstens 12 Monate gültig, wird nur ausgestellt, wenn Sie sofort ein Reisedokument benötigen.


  • Abholung

    Das Einwohnermeldeamt Kaufering informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Reisepass abholen können.

    Sie müssen Ihren Reisepass im Einwohnermeldamt persönlich abholen. Sie können aber auch eine andere Person für die Abholung schriftlich bevollmächtigen.

    Vollmacht für die Abholung

    Bitte zur Abholung im Einwohnermeldeamt Kaufering mitbringen:

    • Ihren bisherigen Reisepass (oder Personalausweis, falls Sie bisher noch keinen Reisepass haben)
    • schriftliche Vollmacht mit Unterschrift, wenn eine andere Person den Personalausweis für Sie abholt.

    Ihren alten Reisepass können Sie behalten, wenn Sie das möchten. Geben Sie diesen Wunsch bei der Abholung Ihres neuen Reisepasses im Meldeamt Kaufering an. Ihr Reisepass wird dann entwertet und Sie können ihn als Andenken mitnehmen.


  • Statusabfrage

    zum Online-Antrag

    Ihr Antrag für Reisepass online wird an die Bundesdruckerei in Berlin übermittelt. Ob Ihr Pass noch in Bearbeitung ist oder bereits zur Abholung vorliegt, erfahren Sie über diese Statusabfrage.

    Wie funktioniert das?

    Bei der Beantragung des Ausweisdokuments wurde Ihnen ein Begleitschreiben ausgehändigt. Auf diesem Schreiben ist die Nummer Ihres Ausweisdokuments angegeben. Wenn Sie diese Nummer eingeben, können Sie die Abfrage nach Ihrem Ausweis starten. Eine gesonderte Registrierung ist nicht notwendig.

    Was kostet die Statusabfrage?

    Diese Abfrage ist kostenlos.


  • Gebühr und Gültigkeit

    Person ab 24 Jahren 70 Euro (10 Jahre gültig)
    Person unter 24 Jahren 37,50 Euro (6 Jahre gültig)
    vorläufiger Reisepass 26 Euro (höchstens 3 Monate gültig)
    Änderung eines Passes/vorläufigen Passes 6 Euro
    Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass 32 Euro
    Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten

    22 Euro

    Eintragung des neuen Wohnorts in den Reisepass gebührenfrei
    Verlustmeldung gebührenfrei

    Verdoppelung der Gebühren bei:

    • Ausstellung eines vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen wird
    • Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres), vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer über das aufgedruckte Ablaufdatum hinaus ist nicht möglich.


PERSONALAUSWEIS

  • Allgemeines

    Zum 01.11.2010 wurde der neue elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt.

    Wesentliche Neuerung ist neben der Aufnahme biometrischer Merkmale (Foto) die Einführung des elektronischen Identitätsnachweises, der sog. eID-Funktion bzw. Online-Ausweisfunktion. Zudem ist der neue Personalausweis für die Nutzung einer Signatur- und Unterschriftsfunktion vorbereitet.

    Ab 02.08.2021 werden im Chip des Personalausweises zusätzlich zu dem Lichtbild zwei Fingerabdrücke der Ausweisinhaberin bzw. des Ausweisinhabers gespeichert. Das bisherige Wahlrecht in Bezug auf die Aufnahme der Fingerabdrücke entfällt. Die Fingerabdruckdaten werden ausschließlich für die Speicherung im Chip aufgenommen. Sie werden spätestens bei Abholung des Ausweises beim Ausweishersteller und bei der Personalausweisbehörde gelöscht. Deutschland setzt mit der verpflichtenden Abnahme der Fingerabdrücke die Verordnung 2019/1157 der Europäischen Union um.

    Seit 15.07.2017 ist mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises die eID-Funktion bei jedem Ausweis automatisch und dauerhaft eingeschaltet. Siehe Informationsbroschüre des Bundesministeriums des Inneren

    Ihr Personalausweis - digital, einfach und sicher

    Das "Smart-eID-Gesetz" trat in seinen wesentlichen Teilen zum 01.09.2021 in Kraft. Die Smart-eID ergänzt die bestehenden Nutzungsmöglichkeiten für den Online-Ausweis mit Kartenlesegerät oder Smartphone um eine dritte Nutzungsmöglichkeit, der Identifizierung allein mit dem Smartphone nach einmaliger Speicherung der Daten aus dem Online-Ausweis auf dem Smartphone.

    Allerdings ersetzt die Smart-eID den Personalausweis nicht bei Personenkontrollen, z. B. an Grenzen. Hier wird nach wie vor die Personalausweis-Karte benötigt.


    Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen.

    Die Ausweispflicht kann auch durch den Besitz und die Vorlage eines gültigen Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses erfüllt werden. Nicht dazu geeignet sind Ausweisdokumente anderer Staaten.

  • neuen Personalausweis beantragen (erstmalig oder Ausweiswechsel)

    Wenn Ihr bisheriger Personalausweis mit Online-Ausweis nicht mehr gültig ist, er gestohlen wurde oder sie ihn verloren haben, beantragen Sie einen neuen Personalausweis. Dann kommt es zu einem Ausweiswechsel.


    Wo beantrage ich einen neuen Personalausweis?

    Im Freistaat Bayern sind die Gemeinden zuständig. Bei mehreren Wohnungen ist auf die Gemeinde, in welcher die Hauptwohnung liegt, zuständig.
    Derzeit ist noch keine Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte kommen Sie während der Öffnungszeiten im Rathaus / Einwohnermeldeamt vorbei.

    Kontaktdaten Meldeamt Kaufering:
    Telefon: 08191 664114
    E-Mail: ewo@kaufering.de

    Ausland:
    Ab 01.01.2013 ist für Personalausweisangelegenheiten im Ausland das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen die zuständige Personalausweisbehörde.

    Leben und Arbeiten im Ausland

    Welche Dokumente müssen im Meldeamt Ihrer Gemeinde persönlich vorgelegt werden?

    • gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis, wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • ACHTUNG: Sollte noch kein Datenabgleich erfolgt sein (z.B. Erstaustellung durch Zuzug, usw. ), benötigen wir eine Personenstandsurkunde, um einen Datenabgleich vornehmen zu können. Das kann eine Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde sein. Auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch ist geeignet.
    • aktuelles biometrisches Lichtbild.

    Bei Personen unter 16 Jahren:

    • Antrag durch einen Erziehungsberechtigten.
    • Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten erforderlich.
    • bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis
    • Dürfen noch keinen Online-Ausweis nutzen.

    Nachträglich PIN für Online-Ausweis beantragen

    Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.

    PIN-Rücksetzbrief online bestellen

  • Abholung

    Vor Abholung Ihres Personalausweises erhalten Sie vom Ausweishersteller, der Bundesdruckerei GmbH, per Post einen PIN-Brief mit einer PIN (Geheimnummer), einer PUK (Entsperrnummer) und einem Sperrkennwort. Hierin werden diese Nummern und das Sperrkennwort näher erläutert.

    PIN-Briefe werden nur an antragstellende Personen versandt, die älter als 15 Jahre und neun Monate sind. Wenn die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 16 Jahre alt ist, schaltet der Ausweishersteller die eID-Funktion aus.

    Sie müssen Ihren Personalausweis im Einwohnermeldamt persönlich abholen. Sie können aber auch eine andere Person für die Abholung schriftlich bevollmächtigen.

    Vollmacht für die Abholung

    Bitte zur Abholung im Einwohnermeldeamt Kaufering mitbringen:

    • Ihren bisherigen Personalausweis (oder Reisepass, falls Sie bisher noch keinen Personalausweis haben).
    • schriftliche Vollmacht mit Unterschrift, wenn eine andere Person den Personalausweis für Sie abholt.

    Ihren alten Personalausweis können Sie behalten, wenn Sie das möchten. Geben Sie diesen Wunsch bei der Abholung Ihres neuen Personalausweises im Meldeamt Kaufering an. Ihr Personalausweis wird dann entwertet und Sie können ihn als Andenken mitnehmen.


  • Statusabfrage

    zum Online-Antrag

    Anträge für Personalausweise werden an die Bundesdruckerei in Berlin übermittelt. Ob Ihr Ausweis noch in Bearbeitung ist oder bereits zur Abholung vorliegt, erfahren Sie über diese Statusabfrage.

    Wie funktioniert das?

    Bei der Beantragung des Ausweisdokuments wurde Ihnen ein Begleitschreiben ausgehändigt. Auf diesem Schreiben ist die Nummer Ihres Ausweisdokuments angegeben. Wenn Sie diese Nummer eingeben, können Sie die Abfrage nach Ihrem Ausweis starten. Eine gesonderte Registrierung ist nicht notwendig.

    Was kostet die Statusabfrage?

    Diese Abfrage ist kostenlos.


  • Gebühr und Gültigkeit

    Person ab 24 Jahren 37 Euro (10 Jahre gültig)
    Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
    Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich
    vorläufiger Personalausweis 10 Euro (höchstens 3 Monate gültig)
    Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes zusätzlich 13,00 Euro
    Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland zusätzlich 30,00 Euro
    erstmaliges Setzen der PIN gebührenfrei
    nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
    sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
    entsperren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
    ändern der PIN (z. B. PIN vergessen) gebührenfrei
    ändern der Anschrift bei Wohnortwechsel (Umzug) gebührenfrei

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer über das aufgedruckte Ablaufdatum hinaus ist nicht möglich.


Ansprechpartnerin:

Frau Sophia Häckl
Einwohnermeldeamt

Kontakt:

Markt Kaufering
Pfälzer Str. 1
86916 Kaufering

Zi.Nr. E 1 / Rathaus, Erdgeschoss
Telefon: 0 81 91 / 664 - 114
E-Mail: ewo@kaufering.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Montag Nachmittag: 14.00 - 18.00 Uhr

Kontaktdaten:

Markt Kaufering
Pfälzer Str. 1
86916 Kaufering
Telefon: +49 81 91 / 664 - 0
Telefax: +49 81 91 / 664 - 50
E-Mail: markt@kaufering.de

Öffnungszeiten:

Montag              8 - 12 Uhr & 14 - 18 Uhr
Dienstag            8 - 12 Uhr     
Mittwoch           8 - 12 Uhr     
Donnerstag       8 - 12 Uhr     
Freitag               8 - 12 Uhr     

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