Nach Artikel 18 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern wird eine Bürgerversammlung von dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin mindestens einmal jährlich zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einberufen.
B E K A N N T M A C H U N G
Hierzu lade ich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger recht herzlich ein.
Eine Bürgerversammlung wird von dem Bürgermeister zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einberufen. Auch in diesem Jahr werden Gebärdendolmetscher die Übersetzung für die Teilnehmer des Gehörlosenvereins übernehmen.
TAGESORDNUNG
1. Begrüßung
2. Bericht des 1. Bürgermeisters Thomas Salzberger und der Abteilungsleiter
3. Wünsche, Anträge und Anfragen
Sollten Sie – liebe Bürgerinnen und Bürger - Anfragen zu speziellen Themen an die Verwaltung haben (siehe Tagesordnung Punkt 3), so bitten wir darum, diese Anfragen schriftlich (per Post oder E-Mail an vorzimmer@kaufering.de) bis spätestens 02.10.2025 einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Salzberger
1. Bürgermeister
Nach Artikel 18 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern wird eine Bürgerversammlung von dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin mindestens einmal jährlich zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einberufen.
Frau Bettina Bedrich
Frau Jennifer Steber
Vorzimmer Bürgermeister
Markt Kaufering
Pfälzer Str. 1
86916 Kaufering
Zi.Nr. O 5 / Rathaus, Obergeschoss
Telefon: 0 81 91 / 664 - 111
E-Mail: vorzimmer@kaufering.de
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