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Steuern und Abgaben

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Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern

Im Rahmen der Grundsteuerreform 2025 werden alle Bürger und Bürgerinnen, welche zum 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerinnen und (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern waren bzw. sind, zur Grundsteuererklärung verpflichtet.

Für die Neuberechnung der Grundsteuer werden beispielsweise Informationen über Flurstücksdaten wie die Grundstücksfläche, sowie Wohn- und Nutzfläche benötigt. Diese können Sie kostenlos dem Bayern-Atlas im Internet, einem Katasterauszug und der dem Bauantrag beiliegenden Wohnflächenberechnung entnehmen (sofern zwischenzeitlich keine baulichen Änderungen vorgenommen worden sind). Auch ihr letzter Einheitswertbescheid vom Finanzamt kann Informationen zu Steuernummer und Identifikationsnummer liefern.

Die Bodenrichtwerte sind für die Grundsteuer in Bayern nicht zu ermitteln.

Wir empfehlen Ihnen bei Fragen und Unklarheiten unbedingt einen Blick auf die Internetseite www.grundsteuer.bayern.de zu werfen. Dort sind ausführliche Informationen sowie Erklär-Videos zu den benötigten Formularen zu finden.

Die Grundsteuererklärung können Sie elektronisch unter www.elster.de oder auf Papier einreichen. Bitte beachten Sie, dass eine Online-Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.

Die Vordrucke finden Sie im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.

Grundsteuerreform - die neue Grundsteuer in Bayern

Flyer_Grundsteuerreform in Bayern


Im Laufe des Jahres sind folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig.

jeweils zum 3. des Monats:

  • Abrechnung Fernwärme, monatlich

15.02. des lfd. Jahres:

  • Grundsteuer, vierteljährlich
  • Grundsteuer, halbjährlich (wenn der Jahresbetrag 30 € nicht übersteigt)
  • Gewerbesteuer, vierteljährlich
  • Abrechnung Wasser, vierteljährlich
  • Abrechnung Abwasser, vierteljährlich

01.04. des lfd. Jahres:

  • Hundesteuer, jährlich

15.05 des lfd. Jahres:

  • Gewerbesteuer, vierteljährlich
  • Abrechnung Wasser, vierteljährlich
  • Abrechnung Abwasser, vierteljährlich

01.07. des lfd. Jahres:

  • Grundsteuer, jährlich (wenn keine vierteljährliche Zahlung gewünscht wird)

15.08. des lfd. Jahres:

  • Grundsteuer, halbjährlich (wenn der Jahresbetrag 30 € nicht übersteigt)
  • Grundsteuer, jährlich (wenn der Jahresbetrag 15 € nicht übersteigt)
  • Gewerbesteuer, vierteljährlich
  • Abrechnung Wasser, vierteljährlich
  • Abrechnung Abwasser, vierteljährlich

15.11. des lfd. Jahres:

  • Gewerbesteuer, vierteljährlich
  • Abrechnung Wasser, vierteljährlich
  • Abrechnung Abwasser, vierteljährlich


Bitte beachten Sie weitere, ggf. abweichende Fälligkeiten, die sich aus den Steuer-/Abgabenbescheiden ergeben können, die während des laufenden Jahres aufgrund von Änderungen erstellt wurden.


Formulare


Icon Download Einzugsermächtigung Markt Kaufering

Icon Download Einzugsermächtigung Kommunalwerke


Ansprechpartnerin:

Frau Martina Huber
Steueramt

Kontakt:

Markt Kaufering
Pfälzer Str. 1
86916 Kaufering

Zi.Nr. E 4 / Rathaus, Erdgeschoss
Telefon: 0 81 91 / 664  - 122
E-Mail: steueramt@kaufering.de

Kontaktdaten:

Markt Kaufering
Pfälzer Str. 1
86916 Kaufering
Telefon: +49 81 91 / 664 - 0
Telefax: +49 81 91 / 664 - 50
E-Mail: markt@kaufering.de

Öffnungszeiten:

Montag              8 - 12 Uhr & 14 - 18 Uhr
Dienstag            8 - 12 Uhr     
Mittwoch           8 - 12 Uhr     
Donnerstag       8 - 12 Uhr     
Freitag               8 - 12 Uhr     

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