Die vorgezogene Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.
Der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat am 27.12.2024 den 20. Deutschen Bundestag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes aufgelöst. Der Termin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages wurde auf Sonntag, 23. Februar 2025, festgelegt.
Liebe Wahlhelfer, mit diese Schulungsunterlagen wollen wir Sie auf den Wahlabend und die Auszählung am Sonntag 23.02.2025 vorbereiten und unterstützen. Bitte lesen Sie sich rechtzeitig vor dem Wahltag ein.
Bitte folgen Sie der Anleitung, um sich die Zugangsdaten für das Schulungsportal zu generieren. Hierfür brauchen Sie den Nutzerschlüssel. Diese PDF haben wir kennwortgeschützt. Das Kennwort zum Öffnen der Datei erhalten Sie mit Ihrem Ernennungsschreiben.
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Der Link für die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist vom 20.01.2025 ab 08:00 Uhr bis einschließlich 17.02.2025 um 23:00 Uhr freigeschalten.
Ansprechpartnerin für Briefwahlunterlagen:
Frau Ute Bohr, Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 2a
Telefon: 0 81 91 / 664 - 104
12.01.2025
offizieller Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten von Amts wegen in das Wählerverzeichnis
20.01.2025, ab 8 Uhr
Online Beantragung von Briefwahlunterlagen startet
ab vrsl. 10.02.2025
erstmöglicher Versand der Briefwahlunterlagen
02.02.2025
letzter Tag, an dem die Wahlbenachrichtigungen zugestellt werden
17.02.2025, bis 23 Uhr
letzter Tag um Online Briefwahlunterlagen zu beantragen
21.02.2025, bis 15 Uhr
letzter Tag um Briefwahlunterlagen zu beantragen
21.02.2025
abschließender Druck des Wählerverzeichnisses inkl. Abschlussbeurkundung
23.02.2025
WAHLTAG
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche teilnehmen, müssen sie vor der Wahl einen Antrag auf Eintragung stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin.
Jeder Wähler hat zwei Stimmen.
Erststimme
Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Ein Bewerber einer Partei gewinnt einen Wahlkreissitz, wenn er in dem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat und dieser Sitz außerdem durch Zweitstimmen gedeckt ist. Ein Einzelbewerber erhält einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Zweitstimme
Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zweitstimme wird auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält, und ist daher die Maßgebliche.
Die Bundestagswahl erfolgt nach einem personalisierten Verhältniswahlsystem.
Dieses Wahlsystem kombiniert zwei Ansätze:
Diese Kombination sorgt dafür, dass sowohl regionale Interessen vertreten werden als auch eine Verteilung der Sitze nach dem bundesweiten Wählerwillen erfolgt.
Herr Dominic Jödicke
Geschäftsleitung
Markt Kaufering
Pfälzer Str. 1
86916 Kaufering
Zi.Nr. O 6 / Rathaus, Obergeschoss
Telefon: 0 81 91 / 664 - 115
E-Mail: wahl@kaufering.de
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