Der Marktgemeinderat Kaufering hat in der Sitzung am 12.06.2013 die Aufstellung des Bebauungs-planes „Unterdorf West“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
In der Sitzung vom 15.10.2025 hat der Marktgemeinderat Kaufering des Weiteren dem Entwurf des Bebauungsplanes "Unterdorf West" als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB....
Der Marktgemeinderat Kaufering hat in der Sitzung am 12.06.2013 die Aufstellung des Bebauungs-planes „Johannesweg“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.....
Der Marktgemeinderat Kaufering hat in der Sitzung am 09.04.2025 die Aufstellung des Bebauungs-planes „Bahnäcker“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 11.04.2025 ortsüblich bekannt gemacht......
Der Marktgemeinderat Kaufering hat in seiner Sitzung am 08.10.2025 den von der MaxSolar GmbH, Bahnhofplatz 2a, 83278 Traunstein ausgearbeiteten Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 4 WPG durchzuführen.
Die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse sowie der Entwurf des Zielszenarios der Wärmeversorgungsgebiete ist im Zeitraum vom
09.10.2025 bis einschließlich 06.11.2025 auf der Homepage des Marktes Kaufering unter https://www.kaufering.de/unsere-gemeinde/bauen-und-wohnen/kommunale-warmeplanung/einzusehen.
Zusätzlich liegen die Unterlagen jeweils montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr, außerdem montags von 14:00 bis 18:00 Uhr, im Rathaus des Marktes Kaufering, Pfälzer Straße 1, 86916 Kaufering, Zimmer O3 (barrierefreier Zugang: bitte in Zimmer E1/E2 melden), aus und können dort eingesehen werden.
Bis zum 06.11.2025 (einschließlich) besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung schriftlich oder elektronisch einzureichen. Stellungnahmen können per E-Mail an markt@kaufering.de oder per Post an den Markt Kaufering, Pfälzer Straße 1, 86916 Kaufering, gesendet werden.
Nach Abschluss der Offenlegungsfrist werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und in den weiteren Planungsprozess einbezogen. Ein Rechtsanspruch auf Umsetzung einzelner Vorschläge besteht nicht. Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument und hat keine unmittelbare rechtliche Bindungswirkung für Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonstige Betroffene.
Der Ferienausschuss des Marktes Kaufering hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27.08.2025 den Bebauungsplan „Jahnstraße Teil I " gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Beschluss des Ferienausschusses des Marktes Kaufering wird hiermit ge-mäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Jahnstraße Teil I" in Kraft....
Der Markt Kaufering hat in der Sitzung des Ferienausschusses vom 27.08.2025 die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder -Spielplatzsatzung (SpPS) - in der Fassung vom 27.08.2025, ausgefertigt am 01.10.2025, beschlossen.....
(Stand 23.05.2024, 20:11 Uhr / Quelle: https://www.landkreis-landsberg.de/wirtschaft-bauen-verkehr/digitales-baugenehmigungsverfahren-ab-01062024/):
Der Landkreis Landsberg führt zum 01.06.2024 das digitale Baugenehmigungsverfahren (digiBG) ein. Ab dem 01.06.2024 haben Antragsteller die Möglichkeit, Anträge digital einzureichen.
Für die Antragstellung ist eine Authentifizierung mittels BayernID erforderlich.
Weitere Informationen zur Authentifizierung finden Sie unter https://id.bayernportal.de/de.
Ihre Ansprechpartner für das digitale Baugenehmigungsverfahren im Landratsamt Landsberg am Lech:
Frau Büschl oder Frau Winkler
Telefon: 08191/129-1438 oder -1433
E-Mail: digitalerbauantrag@lra-ll.bayern.de
Informieren Sie sich gerne auch auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums unter https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/
Vor dem Rathaus steht ein Schaukasten / amtliche Bekanntmachungstafel zur aktuellen Information und Einsichtnahme unserer Bürger.
Bitte beachten Sie:
Manche aktuelle Informationen werden ausschließlich in diesem Schaukasten öffentlich bekannt gemacht.
(1) 1Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an folgenden Gemeindetafeln bekanntgegeben wird:
Nr. 1: Rathaus Kaufering, Pfälzer Straße 1
Nr. 2: Brückenring Bushaltestelle
Nr. 3: Albert-Schweitzer-Straße (Fuggerplatz)
2Der Anschlag wird an den Gemeindetafeln erst angebracht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. 3Er wird frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. 4Es wird schriftlich festgehalten, wann der Anschlag angebracht und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.
Bekanntmachungen von Satzungen und Verordnungen des Marktes Kaufering
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass alle amtlichen Bekanntmachungen von Satzungen und Verordnungen des Marktes Kaufering ausschließlich durch Anschlag an den amtlichen Bekanntmachungstafeln veröffentlicht werden. Eine zusätzliche Veröffentlichung in der örtlichen Presse wird nicht durchgeführt.
Die Amtlichen Bekanntmachungstafeln befinden sich an folgenden Standorten:
Die folgenden Tafeln sind seit dem 15.07.2023 keine Amtlichen Bekanntmachungstafeln mehr:
Frau Bettina Bedrich
Frau Anja Wolf
Vorzimmer Bürgermeister
Markt Kaufering
Pfälzer Str. 1
86916 Kaufering
Zi.Nr. O 5 / Rathaus, Obergeschoss
Telefon: 0 81 91 / 664 - 111
E-Mail: vorzimmer@kaufering.de
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