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Amtliche Bekanntmachungen

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  • Hundesteuertermin - Fälligkeit zur Zahlung

    Bekanntmachung vom 10.03.2025 PDF
    Am 01.04.2025 ist die Hundesteuer für das Jahr 2025 fällig. Es gilt die festgesetzte Höhe, die Sie in Ihrem bisherigen Hundesteuerbescheid finden. Dieser Bescheid hat Gültigkeit, bis Sie ....


  • Digitales Bauantragsverfahren ab 01.06.2024 im Landratsamt Landsberg möglich

    Webseite des Landratsamtes Landsberg am Lech

    (Stand 23.05.2024, 20:11 Uhr / Quelle: https://www.landkreis-landsberg.de/wirtschaft-bauen-verkehr/digitales-baugenehmigungsverfahren-ab-01062024/):

    Der Landkreis Landsberg führt zum 01.06.2024 das digitale Baugenehmigungsverfahren (digiBG) ein. Ab dem 01.06.2024 haben Antragsteller die Möglichkeit, Anträge digital einzureichen.

    Für die Antragstellung ist eine Authentifizierung mittels BayernID erforderlich.
    Weitere Informationen zur Authentifizierung finden Sie unter https://id.bayernportal.de/de.

    Ihre Ansprechpartner für das digitale Baugenehmigungsverfahren im Landratsamt Landsberg am Lech:
    Frau Büschl oder Frau Winkler
    Telefon: 08191/129-1438 oder -1433
    E-Mail: digitalerbauantrag@lra-ll.bayern.de

    Informieren Sie sich gerne auch auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums unter https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/


    weitere Informationen



Bekanntmachungstafel / Schaukasten am Rathaus

Vor dem Rathaus steht ein Schaukasten / amtliche Bekanntmachungstafel zur aktuellen Information und Einsichtnahme unserer Bürger.

Bitte beachten Sie:
Manche aktuelle Informationen werden ausschließlich in diesem Schaukasten öffentlich bekannt gemacht.


§ 36 Art der Bekanntmachung

(1) 1Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an folgenden Gemeindetafeln bekanntgegeben wird:

Nr. 1: Rathaus Kaufering, Pfälzer Straße 1
Nr. 2: Brückenring Bushaltestelle
Nr. 3: Albert-Schweitzer-Straße (Fuggerplatz)

2Der Anschlag wird an den Gemeindetafeln erst angebracht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. 3Er wird frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. 4Es wird schriftlich festgehalten, wann der Anschlag angebracht und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.


Standorte der Bekanntmachungstafeln

Bekanntmachungen von Satzungen und Verordnungen des Marktes Kaufering

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass alle amtlichen Bekanntmachungen von Satzungen und Verordnungen des Marktes Kaufering ausschließlich durch Anschlag an den amtlichen Bekanntmachungstafeln veröffentlicht werden. Eine zusätzliche Veröffentlichung in der örtlichen Presse wird nicht durchgeführt.

Die Amtlichen Bekanntmachungstafeln befinden sich an folgenden Standorten:

  • Rathaus, Pfälzer Straße 1
  • Brückenring / Ecke Molkereiweg (Bushaltestelle)
  • Albert-Schweitzer-Straße (Fuggerplatz)

Bitte beachten Sie:

Die folgenden Tafeln sind seit dem 15.07.2023 keine Amtlichen Bekanntmachungstafeln mehr:

  • Kolpingstraße / Löhestraße
  • Iglinger Straße / Ecke Bahnhofstraße

Ansprechpartnerin:

Frau Bettina Bedrich
Frau Anja Wolf
Vorzimmer Bürgermeister

Kontakt:

Markt Kaufering
Pfälzer Str. 1
86916 Kaufering

Zi.Nr. O 5 / Rathaus, Obergeschoss
Telefon: 0 81 91 / 664  - 111
E-Mail: vorzimmer@kaufering.de

 

 

Kontaktdaten:

Markt Kaufering
Pfälzer Str. 1
86916 Kaufering
Telefon: +49 81 91 / 664 - 0
Telefax: +49 81 91 / 664 - 50
E-Mail: markt@kaufering.de

Öffnungszeiten:

Montag              8 - 12 Uhr & 14 - 18 Uhr
Dienstag            8 - 12 Uhr     
Mittwoch           8 - 12 Uhr     
Donnerstag       8 - 12 Uhr     
Freitag               8 - 12 Uhr     

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