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KOMMUNALWERKE KAUFERING

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gesplittete Abwassergebühr

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Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Die Kommunalwerke Kaufering führen ab 2025 die gesplittete Abwassergebühr ein.

Bitte befassen Sie sich bereits jetzt schon mit diesem Thema, um die von uns versendeten Erhebungsbögen optimal ausfüllen zu können.

Hierbei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Gebühr, sondern lediglich um die gerechtere Umlage einer bestehenden Gebühr nach dem Verursacherprinzip.

Alles, was Sie dazu wissen müssen und wie die Berechnung und dazugehörige Ermittlung der versiegelten Flächen Ihrer Grundstücke durchgeführt wird, erfahren Sie hier.

  • Was ist die gesplittete Abwassergebühr?

    Die gesplittete Abwassergebühr stellt gemäß aktueller und einheitlicher Rechtsprechung eine notwendige Umstrukturierung der bisherigen Gebührenordnung für die öffentliche Abwasserentsorgung dar.

    Bisher
    zahlten alle Haushalte eine einheitliche Gebühr für die Entsorgung ihres Abwassers, wobei der Verbrauch von Frischwasser als Grundlage für die Berechnung diente. Bei dieser Regelung werden all jene benachteiligt, die einen hohen Frischwasserverbrauch haben und im Vergleich dazu wenig Niederschlagswasser in den Kanal einleiten.

    Zukünftig
    Um eine gerechtere Gebührenstruktur zu erreichen, wird die gesplittete Abwassergebühr zukünftig aus einer Gebühr für Schmutzwasser (das im Haushalt verbrauchte Frischwasser) und einer Gebühr für Niederschlagswasser (das von versiegelten und befestigten Flächen abfließende Regenwasser) zusammengesetzt sein.

    Es gilt der Grundsatz: Wer auf eigenem Grund versickern lässt, zahlt weniger.

  • Wie wird die gesplittete Abwassergebühr berechnet?

    Die gesplittete Abwassergebühr setzt sich aus der Schmutzwassergebühr sowie der Niederschlagswassergebühr zusammen.

    Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin über das bezogene Trinkwasser (am Wasserzähler ablesbar) berechnet.

    Nachdem es jedoch technisch keinen „Regenwasserzähler“ zur genauen Messung der eingeleiteten Regenwassermenge gibt, orientiert sich der Gebührenmaßstab für Niederschlagswasser an den am öffentlichen Entwässerungssystem angeschlossenen, versiegelten Flächen.

    Sollten Sie versiegelte Flächen auf Ihrem eigenen Grund entwässern, beispielsweise durch Versickerung im Garten, sind diese Flächen nicht zur Gebührenberechnung heranzuziehen. Beachten Sie jedoch, dass auch ein mittelbarer Anschluss an das Entwässerungsnetz (z. B. Ableitung über den Hof zur Straße und in den Straßenablauf (Gully)) mit einem direkten Anschluss gleichzusetzen ist.

    Bei der Gebührenberechnung werden folgende Versiegelungsgrade von Oberflächen nach ihrer Wasserdurchlässigkeit unterschieden:


    Stufe 1: Vollständig versiegelte Flächen

    Diese Oberflächen sind wasserundurchlässig. Dort auftreffender Niederschlag kann dementsprechend nicht im Boden versickern. Zu dieser Gruppe zählen alle Flächen, die mit wasserundurchlässigem Material fugenlos bebaut sind.

    Flächen dieser Stufe fließen zu 100 Prozent in die Gebührenberechnung ein


    Stufe 2: Stark versiegelte Flächen

    Durch diese Oberflächen versickert ein kleiner Teil des Niederschlagswassers oder wird auf den Fugen teilweise zurückgehalten.

    • Zu dieser Gruppe zählen alle Flächen, die mit wasserundurchlässigem Material inklusive Fugen bebaut sind.
    • Etwa 30 Prozent des Niederschlagswassers versickert bei diesen Flächen und gelangt somit erst gar nicht in das Kanalsystem.
    • Die übrigen 70 Prozent bilden die Berechnungsgrundlage für diese Versiegelungsstufe
    Flächen dieser Stufe fließen zu 70 Prozent in die Gebührenberechnung ein


    Stufe 3: Wenig versiegelte Flächen

    Diese Oberflächen sind wasserdurchlässig. Dort auftreffender Niederschlag kann zu einem großen Teil im Boden versickern.

    • Zu dieser Gruppe zählen alle Flächen, die mit teilweise wasserdurchlässigem Material bebaut sind – beispielsweise mit Schotter, Rasengittersteinen oder Ökopflaster.
    • Etwa 70 Prozent des Niederschlagswassers versickert bei diesen Flächen und gelangt somit erst gar nicht in das Kanalsystem.
    • Die übrigen 30 Prozent bilden die Berechnungsgrundlage für diese Versiegelungsstufe
    Flächen dieser Stufe fließen zu 30 Prozent in die Gebührenberechnung ein


    Zisternen

    Zisternen können die gebührenpflichtige Fläche auf Ihrem Grundstück deutlich reduzieren. Auch hier gilt der Grundsatz: Wer auf eigenem Grund versickern lässt, zahlt weniger. Die Höhe der Gebührenreduktion hängt dabei von drei Faktoren ab:

    Faktor 1: Hat die Zisterne einen Notüberlauf an das öffentliche Kanalsystem?
    • Ohne Notüberlauf: Alle an die Zisterne angeschlossenen Flächen werden nicht zur Gebührenberechnung herangezogen
    • Mit Notüberlauf: Die Flächen werden anteilig herangezogen, abhängig von Faktor 2 (Nutzung des gespeicherten Wassers) und Faktor 3 (Fassungsvermögen der Zisterne).
    Faktor 2: Art der Nutzung des gespeicherten Wassers
    • Nutzung zur Gartenbewässerung: Wird das Zisternenwasser zur Gartenbewässerung genutzt, wird die an die Zisterne angeschlossene Fläche um 10 m² pro Kubikmeter Fassungsvermögen der Zisterne reduziert.
    • Nutzung als Brauchwasser: Wird das Zisternenwasser zusätzlich als Brauchwasser (z. B. Toilettenspülung, Waschmaschine, …) genutzt, wird die an die Zisterne angeschlossene Fläche um 20 m² pro Kubikmeter Fassungsvermögen der Zisterne reduziert.
    Faktor 3: Fassungsvermögen der Zisterne
    • Mindestvolumen: Die Flächenreduktion wird ab einem Mindestvolumen von 4 m³ gewährt.
    • Reduktion je Kubikmeter: Die Flächenreduktion wird von der gebührenrelevanten Fläche gewährt, also der Fläche, die bereits mit dem Abflussfaktor (0,9 / 0,7 / 0,3) multipliziert wurde.


  • Wie kann man Gebühren sparen?

    Berechnung der Schmutzwassergebühr

    Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin über das bezogene Trinkwasser berechnet. Die Gebühr richtet sich danach, wieviel Trinkwasser Sie verbrauchen.

    Menge Trinkwasser = Menge Schmutzwasser

    Reduzierung der Niederschlagswassergebühr

    Jede versiegelte Fläche kostet Gebühren. Für niedrige Niederschlagswassergebühren lassen Sie alle Niederschläge (Regen, Schnee, usw.) zurück in den natürlichen Wasserkreislauf fließen. Sie leisten dadurch auch einen aktiven Beitrag zum Umwelt- und Hochwasserschutz.

    Möglichkeiten:
    • Möglichst viele Grünflächen auf Ihrem Grundstück anlegen beziehungsweise belassen
    • Versickerungsmulden anlegen
    • Für Geh- und Fahrwege auf Ihrem Grundstück wasserdurchlässige Bodenbeläge verwenden
    • Niederschlagswasser in Zisternen zur Nutzung von Gießwasser sammeln
  • Mit welcher Kostenstruktur kann man zukünftig rechnen?



  • Wie werden die versiegelten Flächen der Grundstücke in Kaufering bestimmt?

    Um Ihnen als Bürger aufwendige Vermessungsarbeiten zu ersparen und gleichzeitig einheitliche und präzise Daten flächendeckend zu erheben, sollte das gesamte Gemeindegebiet ursprünglich per Luftbildbefliegung digitalisiert werden.

    Diese Vorgehensweise wurde von zahlreichen Kommunen deutschlandweit seit etwa 10 Jahren zur Ermittlung der versiegelten Flächen verwendet. Laut aktueller Rechtsprechung des BayVGH ist dies derzeit jedoch nicht mehr rechtmäßig, sodass die Flächen nun auf eine andere Art ermittelt werden müssen.

    Wir haben uns gemeinsam mit dem beauftragten Ingenieurbüro dazu entschieden, eine Vorvermessung der Flächen aus den amtlichen Luftbildern der bayerischen Vermessungsverwaltung bereitzustellen.

    Dies ermöglicht eine recht genaue Größenbestimmung der Fläche – die genaue Bestimmung der Versiegelungsart ist damit jedoch nicht möglich.

    Hier ist Ihre Mitwirkung im Rahmen eines Selbstauskunftsverfahrens gefragt.

    In diesem Verfahren erhalten Sie eine Planzeichnung der Flächen auf Ihrem Grundstück, welche Sie bitte prüfen und mit folgenden Informationen ergänzen:

    • Angabe der Versiegelungsarten
    • Angabe, ob die Flächen in das öffentliche Kanalsystem entwässern
    • Angabe zu eventuell vorhandenen Zisternen
    • Falls vorhanden: Nicht einsehbare Bereiche im Luftbild mit Maßen nachtragen
    • Falls Zweifel an der Luftbildvermessung bestehen: Bereitstellung eigener Vermessungen

    Das Projekt wird von dem darauf spezialisierten Ingenieurbüro Seidl & Partner mbB aus Karlsfeld durchgeführt, das Sie im gesamten Prozess jederzeit unter der 08131 3863 003 (Montag, Dienstag und Mittwoch, 09:00 – 12:00 und 13:30 – 16:30 Uhr) oder per Mail (hilfe@seidl-ingenieure.de) bei etwaigen Fragen erreichen können.

    Ende 2024 wird die Datenauswertung abgeschlossen sein und alle Eigentümer werden per Brief über die geänderte Gebühr informiert.



  • Welchen Nutzen bringt die Einführung dieser Methode?

    Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr sorgt für eine gerechte Verteilung der Abwassergebühren nach dem Verursacherprinzip. Auch wird dadurch umweltbewusstes Verhalten belohnt, das Entsiegeln der Landschaft gefördert und das Hochwasserrisiko reduziert.

    Beachten Sie, dass die Einführung dieses neuen Gebührenmaßstabs auch durch Rechtsprechungen verschiedener Gerichte vorgeschrieben ist.



Ingenieurbüro Seidl & Partner mbB aus Karlsfeld
Erreichbarkeit: Montag, Dienstag und Mittwoch, 09:00 – 12:00 und 13:30 – 16:30 Uhr
Telefon: 08131 3863 003
Mail: hilfe@seidl-ingenieure.de

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Erreichbarkeit: Montag, Dienstag und Mittwoch, 09:00 – 12:00 und 13:30 – 16:30 Uhr
Telefon: 08131 3863 003
Mail: hilfe@seidl-ingenieure.de

Kommunalwerke Kaufering

Bayernstraße 9a
86916 Kaufering
Tel. 08191 664-410
Fax 08191 664-5410
kommunalwerke@kaufering.de

Öffnungszeiten:

Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Dienstag bis Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

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