Die Kommunalwerke Kaufering führen 2025 die gesplittete Abwassergebühr ein.
Hierbei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Gebühr, sondern lediglich um die gerechtere Umlage einer bestehenden Gebühr nach dem Verursacherprinzip.
Alles, was Sie dazu wissen müssen und wie die Berechnung und dazugehörige Ermittlung der versiegelten Flächen Ihrer Grundstücke durchgeführt wird, erfahren Sie hier.
Zusätzlich sind Sie herzlich eingeladen, die Infoveranstaltung zum Thema zu besuchen:
Die gesplittete Abwassergebühr stellt gemäß aktueller und einheitlicher Rechtsprechung eine notwendige Umstrukturierung der bisherigen Gebührenordnung für die öffentliche Abwasserentsorgung dar.
Bisher
zahlten alle Haushalte eine einheitliche Gebühr für die Entsorgung ihres Abwassers, wobei der Verbrauch von Frischwasser als Grundlage für die Berechnung diente. Bei dieser Regelung werden all jene benachteiligt, die einen hohen Frischwasserverbrauch haben und im Vergleich dazu wenig Niederschlagswasser in den Kanal einleiten.
Zukünftig
Um eine gerechtere Gebührenstruktur zu erreichen, wird die gesplittete Abwassergebühr zukünftig aus einer Gebühr für Schmutzwasser (das im Haushalt verbrauchte Frischwasser) und einer Gebühr für Niederschlagswasser (das von versiegelten und befestigten Flächen abfließende Regenwasser) zusammengesetzt sein.
Es gilt der Grundsatz: Wer auf eigenem Grund versickern lässt, zahlt weniger.
Die gesplittete Abwassergebühr setzt sich aus der Schmutzwassergebühr sowie der Niederschlagswassergebühr zusammen.
Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin über das bezogene Trinkwasser (am Wasserzähler ablesbar) berechnet.
Nachdem es jedoch technisch keinen „Regenwasserzähler“ zur genauen Messung der eingeleiteten Regenwassermenge gibt, orientiert sich der Gebührenmaßstab für Niederschlagswasser an den am öffentlichen Entwässerungssystem angeschlossenen, versiegelten Flächen.
Sollten Sie versiegelte Flächen auf Ihrem eigenen Grund entwässern, beispielsweise durch Versickerung im Garten, sind diese Flächen nicht zur Gebührenberechnung heranzuziehen. Beachten Sie jedoch, dass auch ein mittelbarer Anschluss an das Entwässerungsnetz (z. B. Ableitung über den Hof zur Straße und in den Straßenablauf (Gully)) mit einem direkten Anschluss gleichzusetzen ist.
Diese Oberflächen sind wasserundurchlässig. Dort auftreffender Niederschlag kann dementsprechend nicht im Boden versickern. Zu dieser Gruppe zählen alle Flächen, die mit wasserundurchlässigem Material fugenlos bebaut sind.
Durch diese Oberflächen versickert ein kleiner Teil des Niederschlagswassers oder wird auf den Fugen teilweise zurückgehalten.
Diese Oberflächen sind wasserdurchlässig. Dort auftreffender Niederschlag kann zu einem großen Teil im Boden versickern.
Zisternen können die gebührenpflichtige Fläche auf Ihrem Grundstück deutlich reduzieren. Auch hier gilt der Grundsatz: Wer auf eigenem Grund versickern lässt, zahlt weniger. Die Höhe der Gebührenreduktion hängt dabei von drei Faktoren ab: