Die Kommunalwerke Kaufering führen ab 2025 die gesplittete Abwassergebühr ein.
Hierbei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Gebühr, sondern lediglich um die gerechtere Umlage einer bestehenden Gebühr nach dem Verursacherprinzip.
Alles, was Sie dazu wissen müssen und wie die Berechnung und dazugehörige Ermittlung der versiegelten Flächen Ihrer Grundstücke durchgeführt wird, erfahren Sie hier.
Die gesplittete Abwassergebühr stellt gemäß aktueller und einheitlicher Rechtsprechung eine notwendige Umstrukturierung der bisherigen Gebührenordnung für die öffentliche Abwasserentsorgung dar.
Bisher
zahlten alle Haushalte eine einheitliche Gebühr für die Entsorgung ihres Abwassers, wobei der Verbrauch von Frischwasser als Grundlage für die Berechnung diente. Bei dieser Regelung werden all jene benachteiligt, die einen hohen Frischwasserverbrauch haben und im Vergleich dazu wenig Niederschlagswasser in den Kanal einleiten.
Zukünftig
Um eine gerechtere Gebührenstruktur zu erreichen, wird die gesplittete Abwassergebühr zukünftig aus einer Gebühr für Schmutzwasser (das im Haushalt verbrauchte Frischwasser) und einer Gebühr für Niederschlagswasser (das von versiegelten und befestigten Flächen abfließende Regenwasser) zusammengesetzt sein.
Es gilt der Grundsatz: Wer auf eigenem Grund versickern lässt, zahlt weniger.
Die gesplittete Abwassergebühr setzt sich aus der Schmutzwassergebühr sowie der Niederschlagswassergebühr zusammen.
Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin über das bezogene Trinkwasser (am Wasserzähler ablesbar) berechnet.
Nachdem es jedoch technisch keinen „Regenwasserzähler“ zur genauen Messung der eingeleiteten Regenwassermenge gibt, orientiert sich der Gebührenmaßstab für Niederschlagswasser an den am öffentlichen Entwässerungssystem angeschlossenen, versiegelten Flächen.
Sollten Sie versiegelte Flächen auf Ihrem eigenen Grund entwässern, beispielsweise durch Versickerung im Garten, sind diese Flächen nicht zur Gebührenberechnung heranzuziehen. Beachten Sie jedoch, dass auch ein mittelbarer Anschluss an das Entwässerungsnetz (z. B. Ableitung über den Hof zur Straße und in den Straßenablauf (Gully)) mit einem direkten Anschluss gleichzusetzen ist.
Diese Oberflächen sind wasserundurchlässig. Dort auftreffender Niederschlag kann dementsprechend nicht im Boden versickern. Zu dieser Gruppe zählen alle Flächen, die mit wasserundurchlässigem Material fugenlos bebaut sind.
Durch diese Oberflächen versickert ein kleiner Teil des Niederschlagswassers oder wird auf den Fugen teilweise zurückgehalten.
Diese Oberflächen sind wasserdurchlässig. Dort auftreffender Niederschlag kann zu einem großen Teil im Boden versickern.
Zisternen können die gebührenpflichtige Fläche auf Ihrem Grundstück deutlich reduzieren. Auch hier gilt der Grundsatz: Wer auf eigenem Grund versickern lässt, zahlt weniger. Die Höhe der Gebührenreduktion hängt dabei von drei Faktoren ab:
Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin über das bezogene Trinkwasser berechnet. Die Gebühr richtet sich danach, wieviel Trinkwasser Sie verbrauchen.
Jede versiegelte Fläche kostet Gebühren. Für niedrige Niederschlagswassergebühren lassen Sie alle Niederschläge (Regen, Schnee, usw.) zurück in den natürlichen Wasserkreislauf fließen. Sie leisten dadurch auch einen aktiven Beitrag zum Umwelt- und Hochwasserschutz.
Um Ihnen als Bürger aufwendige Vermessungsarbeiten zu ersparen und gleichzeitig einheitliche und präzise Daten flächendeckend zu erheben, sollte das gesamte Gemeindegebiet ursprünglich per Luftbildbefliegung digitalisiert werden.
Diese Vorgehensweise wurde von zahlreichen Kommunen deutschlandweit seit etwa 10 Jahren zur Ermittlung der versiegelten Flächen verwendet. Laut aktueller Rechtsprechung des BayVGH ist dies derzeit jedoch nicht mehr rechtmäßig, sodass die Flächen nun auf eine andere Art ermittelt werden müssen.
Wir haben uns gemeinsam mit dem beauftragten Ingenieurbüro dazu entschieden, eine Vorvermessung der Flächen aus den amtlichen Luftbildern der bayerischen Vermessungsverwaltung bereitzustellen.
Dies ermöglicht eine recht genaue Größenbestimmung der Fläche – die genaue Bestimmung der Versiegelungsart ist damit jedoch nicht möglich.
In diesem Verfahren erhalten Sie eine Planzeichnung der Flächen auf Ihrem Grundstück, welche Sie bitte prüfen und mit folgenden Informationen ergänzen:
Das Projekt wird von dem darauf spezialisierten Ingenieurbüro Seidl & Partner mbB aus Karlsfeld durchgeführt, das Sie im gesamten Prozess jederzeit unter der 08131 3863 003 (Montag, Dienstag und Mittwoch, 09:00 – 12:00 und 13:30 – 16:30 Uhr) oder per Mail (hilfe@seidl-ingenieure.de) bei etwaigen Fragen erreichen können.
Ende 2024 wird die Datenauswertung abgeschlossen sein und alle Eigentümer werden per Brief über die geänderte Gebühr informiert.
Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr sorgt für eine gerechte Verteilung der Abwassergebühren nach dem Verursacherprinzip. Auch wird dadurch umweltbewusstes Verhalten belohnt, das Entsiegeln der Landschaft gefördert und das Hochwasserrisiko reduziert.
Beachten Sie, dass die Einführung dieses neuen Gebührenmaßstabs auch durch Rechtsprechungen verschiedener Gerichte vorgeschrieben ist.
Ingenieurbüro Seidl & Partner mbB aus Karlsfeld
Erreichbarkeit: Montag, Dienstag und Mittwoch, 09:00 – 12:00 und 13:30 – 16:30 Uhr
Telefon: 08131 3863 003
Mail: hilfe@seidl-ingenieure.de
Ingenieurbüro Seidl & Partner mbB aus Karlsfeld
Erreichbarkeit: Montag, Dienstag und Mittwoch, 09:00 – 12:00 und 13:30 – 16:30 Uhr
Telefon: 08131 3863 003
Mail: hilfe@seidl-ingenieure.de