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Personenstandsurkunden

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Ausstellung von Personenstandsurkunden

  zum Online-Antrag Geburtsurkunde

  zum Online-Antrag Eheurkunde / Heiratsurkunde

  zum Online-Antrag Lebenspartnerschaftsurkunde

  zum Online-Antrag Sterbeurkunde


Unser Rathaus-Service-Portal gibt Ihnen die Möglichkeit, eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) auch außerhalb der Öffnungszeiten des Rathaues zu beantragen. Sie können eine Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschaftsregister oder Sterberegister anfordern.


 

Welche Urkunden bzw. Abschriften kann man beantragen?

Geburtsregister:

  • Geburtsurkunde DIN A4 / A5
  • Beglaubigte Abschrift bzw. beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (inkl. Hinweise)
  • Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig)

Eheregister:

  • Eheurkunde / Heiratsurkunde DIN A4 / A5
  • Beglaubigte Abschrift bzw. beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (inkl. Hinweise)
  • Internationale Eheurkunde (mehrsprachig)

Lebenspartnerschaftsregister:

  • Lebenspartnerschaftsurkunde DIN A4 / A5
  • Beglaubigte Abschrift bzw. beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister (inkl. Hinweise)

Sterberegister:

  • Sterbeurkunde DIN A4 / A5
  • Beglaubigte Abschrift bzw. beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (inkl. Hinweise)
  • Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig)

Wer kann Urkunden beantragen?

Beim Standesamt Kaufering sind nur Urkunden erhältlich von Personen, die

  • in Kaufering geboren wurden / verstorben sind
  • in Kaufering geheiratet haben
  • in Kaufering eine Lebenspartnerschaft begründet haben.

Was ist zu beachten?

  • Diese Urkunden können nur von den Personen angefordert werden, auf die sich der Eintrag bezieht sowie von deren Eltern bzw. Großeltern oder deren Kinder bzw. Enkelkinder.

Fristen:

Personenstandsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von

  • 30 Jahren aus den Sterberegistern,
  • 80 Jahre aus den Ehe- und Lebenspartnerschaftsregistern
  • 110 Jahre aus den Geburtenregistern

nach der Beurkundung in den Registern bei den Standesämtern erteilt werden. In anderen Fällen ist das Archiv der Stadt Landsberg am Lech zuständig, zu dem das Standesamt Kaufering gehört.


Was wird bei der Abholung benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass


Was kostet die Urkunde bzw. Abschrift?

  • Gebühr je Urkunde bzw. je beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
  • Gebühr je Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR

Ansprechpartner:
Standesamt, Frau Angelika Vögele, Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 2b
Telefon: 0 81 91 / 664 - 103, E-Mail: standesamt@kaufering.de


 

Sachgebiet:

Standesamt A - L
Frau Angelika Vögele

Standesamt M - Z
Frau Edith Herz

Kontakt:

Markt Kaufering
Pfälzer Str. 1
86916 Kaufering

Zi.Nr. E 2b / Rathaus, Erdgeschoss
Telefon: 0 81 91 / 664 - 103
E-Mail: standesamt@kaufering.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Montag Nachmittag: 14.00 - 18.00 Uhr

Kontaktdaten:

Markt Kaufering
Pfälzer Str. 1
86916 Kaufering
Telefon: +49 81 91 / 664 - 0
Telefax: +49 81 91 / 664 - 50
E-Mail: markt@kaufering.de

Öffnungszeiten:

Montag              8 - 12 Uhr & 14 - 18 Uhr
Dienstag            8 - 12 Uhr     
Mittwoch           8 - 12 Uhr     
Donnerstag       8 - 12 Uhr     
Freitag               8 - 12 Uhr     

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